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KIRRUNGEN,
SUHLEN &
WILDFÜTTERUNGEN
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Äsungsfläche mit Suhle und Salzlecke im Hintergrund
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Bei der Jagd auf
Schwarzwild hilft ein optimales Umfeld deutlich. Dieses kann durch
verschiedene Hegemaßnahmen verbessert werden. Wildschweine sind
besonders effektiv und gezielt an Kirrungen, Suhlen und Wechseln zu
bejagen.
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Suhle & Mahlbäume
Suhlen im Revier binden Schwarzwild. Gerade wenn die
schlammigen Wasserlöcher auch bei trockenen Sommern noch Feuchtigkeit
haben, suchen die Wildschweine aller Altersklassen gerne diesen Ort
regelmäßig auf, um ihr Borstenkleid zu pflegen, bzw. Insekten
abzuwehren.
Das künstliche
Anlegen von Suhlen ist ebenfalls möglich.
Abdrücke von Borsten / Schwarte und Schalen geben wertvolle Hinweise
auf den Besuch in zumeist dunkler Stunde; ich habe aber auch schon
Sauen sich suhlen gesehen, während eine Drückjagd im vollen Gange war.
In unmittelbarer Nähe zu den Suhlen befinden sich auch
meist Mahlbäume, deren schlammiger Belag - meist versetzt mit
Borsten - Rückschlüsse auf die Größe des Tieres zulässt. Mahlbäume
gewinnen an Attraktivität durch das zyklische Bestreichen mit
Buchenholzteer.
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Suhle und Mahlbäume mit Buchenholzteer
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Kirrung
Die Jagd an der Kirrung bietet eine ausgezeichnete
Möglichkeit, gezielt Schwarzwild zu bejagen, da diese sehr regelmäßig
und beständig angenommen werden. Unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften hinsichtlich Anzahl der Kirrungen im Revier und
ausgebrachte Menge sowie Art des Futtermittels (z.B. 1 kg Körnermais
pro Tag), kann die Jagd so fast zu jeder Jahres- und Uhrzeit
durchgeführt werden. Bei der Anlage einer Kirrung gilt es zudem
weitere Punkte zu beachten:
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Die Kirrung ist so zu sichern, dass sie für andere
Schalentierarten unzugänglich ist. (Verwendung von Sautrommeln, vom
Gewicht her schwer zu öffnende Kästen oder selbstgemachte
Aufbewahrungsstellen aus massivem Holz etc.).
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Für die Fütterung von Schwarzwild zur
Bejagung (Kirrung) ist ausschließlich die Verwendung nicht weiter
verarbeiteten heimischen Getreides sowie Mais zulässig
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Kirrung mit Sautrommel |
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Die Kirrung sollte an einem Ort liegen,
der dem Jäger genügend Helligkeit (insbesondere Mondlicht) zum
Ansprechen des Schwarzwildes bietet.
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Die Kirrung sollte so
gelegen sein, dass sich die Wildschweine recht sicher fühlen (gerade
Keiler sind teilweise sehr "sichernd und heimlich" - sowie die
Einstände nicht zu weit entfernt liegen.
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Hinsichtlich
der Standortortwahl von Kirrung und Hochsitz ist besonders auf die
Hauptwindrichtung zu achten. Schwarzwild nimmt ungewöhnliche
Witterungen sehr gut auf und reagiert auf sie recht empfindlich
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In Rotwildrevieren gilt es, die Bejagung zu später Stunde mit Augenmaß
zu betreiben: der nächtliche Schuss auf Schwarzwild - ob an der
Kirrung oder anderswo - sollte die
Ausnahme bleiben, um die nötige Ruhe für das Rotwild im Revier zu gewährleisten.
Zur sonstigen Beachtung:
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Auf ausgewiesenen Äsungsflächen (z.B. in Rotwildrevieren) darf keine
Kirrung betrieben werden. Hier würde auch zurecht die "Ruhezone" und
die nächtliche intensive Bejagung von Schwarzwild nicht im Einklang
stehen.
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Im Gegensatz zu den Kirrungen stehen die Ablenkungsfütterungen.
Diese angelegten Fütterungen dienen der
Abwehr / Vorbeugung von Wildschäden, insbesondere durch Schwarzwild.
Als gesetzliche Auflage (hess. Jagdgesetz) hierbei gelten
- Anlage in geschlossenen Waldgebieten
mit mindestens 100ha
- mindestens
200m Abstand zur Wald / Feldgrenze
- Keine Bejagung
des Wildes an der Ablenkfütterung im Umkreis von 200m
In
Jagdbezirken, in denen im gesetzlichen Zeitraum gemäß § 30 Abs. 1
des Hessischen Jagdgesetzes Rau- und Saftfutter als Wildfütterung
im Sinne von Erhaltungsfutter ausgebracht wird, ist die
Jagdausübung auf wiederkäuendes Schalenwild verboten
Artgerechte Futtermittel für die Wildfütterung der wiederkäuenden
Schalenwildarten sind ausschließlich Heu, Rüben und Silagen (mit
nicht mehr als 30 % Anteil von Obsttrestersilagen) ohne
Kraftfutteranteile. Die Ausbringung von Rüben und Silagen
(Saftfutter) muss stets in dem vorhandenen Wildbestand angepassten
Mengen und mit Raufutter kombiniert erfolgen.
Link zum Live-Video einer Kirrung (ACHTUNG:
entspricht nicht den in Hessen gültigen rechtlichen Regelungen)
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